Verband Hessischer Fischer – Jahreshauptversammlung am 20.05.2023 in Hünfeld.
Ankunft und logistische Bearbeitung.
Der Saal füllt sich
„Angeln und Naturschutz bedingen einander“
„Fischereiausübung ist praktischer Naturschutz.“
Die Versammlung wurde von Adrian Zentgraf eröffnet und die üblichen
Feststellungen der Tagesordnung abgehakt.
Er betonte, wie wichtig es ist an einem Strang zu ziehen, um die Existenz zu
gewährleisten – nur als geschlossene Gemeinschaft sind wir in der Lage
bei Themen, wie Fischereigesetz und Fischereiordnung mitzugestalten.
Bei der Totenehrung wurde besonders Edwin Freudel, Walter Fohr und Jürgen Kehl
gedacht.
Kai Uwe Bernhard wurde geehrt, für 25 Jahre Tätigkeit als Vize.
Er sagte, er würde nicht aus altersbedingten- oder gesundheitlichen Gründen
gehen – nein, es sei lange genug
und es sei wichtig den Platz für Jüngere zu räumen. Platz schaffen, für die
Zukunft. Eben so, wie man beim Angeln auch immer
Neues probiert. Er zitierte Albert Einstein “ Immer das Gleiche zu tun ist die
Definition von Wahnsinn.“
Winfried Klein Vorsitzender der IG-Lahn war leider aus gesundheitlichen
Gründen nicht anwesend,
er hat auch mitgeteilt, dass er leider nach über 30 Jahren Arbeit mit viel
Herzblut sein Amt niederlegen
werde.
Nun folgte der Bericht des Verbandspräsidenten Michael Wolfram
Nach der Pandemie war das letzte Jahr eine echte Herausforderung 4
Präsidiumssitzungen und viele
Videokonferenzen fanden statt, Beratungen, Schulveranstaltungen, Gewässer- und
Naturschutz, sowie
die Ausbildung waren die Hauptthemen im letzten Jahr.
Das Hessische Fischereigesetz und die Hessische Fischereiordnung – ein Besuch
im Landtag
– die Genehmigungspflichten und Besatzmaßnahmen – Aal
Fangfenster waren insgesamt sehr wichtig und arbeitsintensiv.
Wir machen nicht die Gesetze – aber wir müssen Einfluss nehmen.
2020 wurden 2170 Teilnehmer ausgebildet.
Für 124 durchgeführte Praxistage bedankte er sich.
Dann berichtete er von der Kündigung des Mietvertrages der Geschäftsräume in
Wiesbaden –
aber man konnte neue Räume im gleichen Gebäude anmieten, was viel Arbeit und
Geld spart,
weil die Adresse ja gleich bleibt.
Es wurden 4 Container voll ausgemistet.
Ebenso musst eine neue Lagerhalle gesucht werden, da auch dieser Vertrag nur
noch bis Ende 2023 gültig
ist und nicht verlängert wurde. Aber auch das gelang.
Durch die vielen Überstunden der Mitarbeiter (1200) wurde Nora Bechtstedt als
Verstärkung eingestellt.
Michael Wolfram verwies dann noch auf die gute Zusammenarbeit mit Fishing
King, Beach Flag Taucher
und der NABU hin.
Es wurde eine Tagestour mit jungen Menschen an Pfingsten unternommen und es gab
erstmals
Schulpraktikanten in der Geschäftsstelle, die vielleicht mal Fischereibiologen
werden.
Dann hob er die gute Arbeit der einzelnen Referate hervor – so auch die
Erwerbsfischerei und das Casting.
Der Präsident wies hier noch auf den Lachsbesatz in diesem Jahr hin –
am 31. Mai um 10:00 Uhr im Schloß Biebrich in Wiesbaden.
Karl Schwebel – fachl. Zuständigkeit Gewässer
Gemeinsam den Focus auf die Sicherung unseres Hobbies und des Naturschutz legen.
Natürlich ist immer Luft nach oben – so ist die Ausbildung der Gewässerwarte
zu fokussieren,
denn in den Vereinen fehlen ausgebildete Gewässerwarte.
Kilian Keidel – fachl. Zuständigkeit Erwerbsfischerei
Oliver Schmarowski – Referat Casting/Turnierwurfsport
kommt gerne zu den Vereinen und führt dort ein Schnupperkurs im
„Trockenfischen“ durch.
Rainer Hennings – fachl. Zuständigkeit Naturschutz
Ebenso den Bereich Naturschutz – dort das Mindestwassergesetz, den § 2 des
Erneuerbaren Energiegesetzes – für die Energieversorgung wurde alle geopfert –
aber
dazu sollte es am Ende der Veranstaltung noch einen hervorragenden Vortrag von
Gerhard Kemmler geben.
Die internationale Lachstagung in Landau zeigte, dass trotz starkem Besatz
ein
Populationsaufbau im Rhein nicht zu sehen ist.
In der Nister und der Sieg gibt es kleine Erfolge.
Vom Verband wurden 13 Boote gestellt und die Vereine besetzten 60 000 Aale im
Rhein.
Leider kommen sehr viel weniger Glasaale aus der Sargassosee zurück als vor 30
Jahren.
Gründe hierfür sind neben dem legalen und illegalen Abfischen der ankommenden
Aale
natürlich die Wasserkraftwerke – aber auch jeglicher Stau – der bietet dem
Kormoran,
aber auch Zander und Wels ein Buffet von Fischen.
Das betrifft natürlich auch den Lachs – die Schäden durch Kormoran und
Wels sind
enorm.
Außerdem haben amerikanische Wissenschaftler haben erwiesen, dass
die modernen Schiffsschrauben eine gleiche Gefahr,
wie die Turbinen der Wasserkraftwerke darstellen.
Die Wiederansiedlung des Maifisches im Main funktioniert hingegen sehr gut.
Steffen Daniel Günther – Rechtsreferent/Justitiar
Der Kormoranerlass besteht in Hessen aus 38 Seiten – in den anderen
Bundesländern gerade mal
eine Seite – Wunsch im Herbst noch eine Zählung durch die Vereine durchzuführen
wurde vom Plenum bejaht.
Denn nur mit Zahlen und Fakten kann man Druck erzeugen.
Der Präsident Michael Wolfram führt weiter aus:
Im Bereich Jugend werden mit einem neuen Referent Gespräche geführt, das Amt
wird zunächst
kommissarisch übernommen –
das Jugendcamp in Heuchelheim mit 49 Personen am 26. – 29. Mai 2022 war ein
voller Erfolg.
und soll auch in diesem Jahr wieder stattfinden.
Ein Fischen wurde am 9.7. und a, 10.9. 2022 von Dieter Pickert unterstützt
von Michael Schlögel
in Windeck – Hanau veranstaltet.
Die Kooperation mit Fishing King wird fortgesetzt – die theoretischen
Kenntnisse der Online-Teilnehmer
wurde von der Unteren Fischereibehörde gelobt.
Es werden aber auch Angler gesucht, die die Ausbildung unterstützen – gerade in
Mittel- und Nordhessen sind
leider alters- und krankheitsbedingt viele Ausbilder ausgeschieden.
Die Ausbildung fördert neue Mitglieder.
PR- und Öffentlichkeitsarbeit wurde schon ausgebaut und soll noch
verstärkt werden.
Die Comic-Kampagne ist sehr gut angekommen. 9 Situationszeichnungen wurden von
einem
professionellen Comic-Zeichner erstellt.
Merchandise-Artikel für Messen wurden anfertigen lassen.
Adrian Zentgraf gab noch den Ausblick aufs das Jahr 2024 –
wichtig ist, wenn alles nach Planung verläuft brauchen die finanziellen Reserven
nicht angegriffen zu werden.
Details kann man aus dem Geschäftsbericht und dem Haushaltsplanentwurf, die
versendet wurden
entnommen werden
Die Vereine und Verbände stärken
WIR sitzen in einem Boot – aber WIR können die Richtung bestimmen.
Es standen komplette Neuwahlen auf dem Programm.
Der Präsident Michael Wolfram im Amt bestätigt.
Die meisten wurden einstimmig mit eigener Enthaltung gewählt.
Vizepräsident Rainer Hennings – fachl. Zuständigkeit Naturschutz
kündigte seine letzte Amtsperiode an – aber ein Nachfolger werde aufgebaut.
Vizepräsident Kilian Keidel – fachl. Zuständigkeit Erwerbsfischerei
auch Vizepräsident Karl Schwebel – fachl. Zuständigkeit Naturschutz
wurden einstimmig bei einer Enthaltung gewählt.
Finanzreferent Günter Dannowski und Rechtsreferent Steffen Günther
sowie Schriftführerin Margit Deeg komplettieren das Zentralreferat.
Die Referate:
Jugend – ist im Gespräch, wurde nur auf der Sitzung noch nicht
gewählt.
Ein Stellvertreter konnte noch nicht gefunden werden.
Casting – Oliver Schmarowski und Volker Krah
Schulung – Bereich Süd – Olaf Klein, Bereich Mitte – Reinhard Kohl,
Bereich Nord – Timo Keller.
Öffentlichkeitsarbeit – Michael Schröder
Referat Naturschutz – Bereich Mitte und Südhessen – Rainer
Hennings
Bereich Nordhessen – Jens Eligehausen
Referat Gewässer – Ausbildung in Fischerei/Gewässer/Umwelt – Dr. Arne
Kusserow
Gewässer Süd – Karl Schwebel
Gewässer Mitte – Hartmut Reuhl
Gewässer Nord – Michael Schnell
Referat Fischerei und Angelfischen
Fischen – Dirk Wolf
Erwerbsfischerei- Henrik Rameil
Fischgesundheit – Dr. Agnes Flamm
Meeresangeln – Günter Dannowski
Fachbeirat Gewässer – Kai Hanig, ,Jürgen Lungwitz, Dr. Uwe Koop,
Dominic Rösinger, Michael Manega
Fachbeirat Naturschutz – Dr. Susanne Vietze
Fachbeirat mit regionaler Zuständigkeit Nordhessen – Axel Keller
Ehrenrat
Vorsitzender – Gerhard Knauff1. ‚
Beisitzer – Gert Wenderoth – Stellvertreter – Rjurik Nentwig 2.
Beisitzer – Gerhard Hoffmann – Stellvertreter – Niklas Hafenrichter
Revisoren – Carsten Krause und Rainer Voß
v. vorne links: Vizepräsident Karl Schwebel, Präsident Michael Wolfram,
Fachbeirat Naturschutz Susanne Vietze, Fachbeirat Gewässer Jürgen Lungwitz
Vizepräsident Rainer Hennings, Rechtsreferent Steffen Günther, Schulungsreferent
Süd Olaf Klein, Finanzreferent Günther Dannowski, Vizepräsident Kilian Keidel,
Referent Öffentlichkeitsarbeit Michael Schröder Ehrenratsmitglied Gert
Wenderoth, Referent Casting Oliver Schmarowski, Schriftführerin Margot Deeg,
Referent Gewässer Mitte Hartmut Reuhl, Referent Gewässer Nord Michael Schnell
Nicht auf dem Bild: Referent Ausbildung Nord Timo Keller, Referent Ausbildung
Mitte Reinhard Kohl, Fachbeirat Gewässer Dominic Rösinger, Michael Manega, Kai
Hanig
Die Weichen für die Zukunft sind gestellt.
Nun zur heißen Schlacht am heißen Buffet
Das Essen war wirklich lecker.
Umwelthaftung – Eine Chance zur Gewässersanierung
Vortrag von
Gerhard Kemmler (Gewässersachverständiger DAFV)
Gerhard Kemmler hat jahrelang in der Gruppe Wasserrichtlinien des DAFV
gearbeitet.
Er wies auf die Schwierigkeit des Spagates zwischen Brüssel und Berlin hin.
Bundesministerin für Umwelt Steffi Lemke sei auch die einzige, die mitzieht und
versucht etwas Ordnung hineinzubringen.
1. Ausgangssituation
Biodiversitätsverlust und Schädigung der Ökosysteme in besorgniserregendem
Tempo
Bewirtschaftungspläne 2021-2027 – letzte Frist zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
„guter ökologischer Zustand“ der Gewässer irgendwann nach 2045,
Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sind dringend gefordert.
Eine rechtsverbindliche Verordnung über die Wiederherstellung der Natur soll
her.
Bundesrat betont hohe Bedeutung der Wiederherstellung von Flussökosystemen als
Beitrag zum Biodiversitäts-, Klima- und Hochwasserschutz.
Bundestag beschloss „Nationale Wasserstrategie“.
Der DAFV veröffentlicht nächste Woche zu diesen Themen ein Brief.
Ein massiver Druck der leidgeprüften Anglerschaft mit dem „Schwert“ der
Umwelthaftung
gegen den „gesetzlosen“ Zustand wäre hilfreich.
2. Gesetzliche Grundlagen
Rechtsrahmen
Anlagen, die als Ausnahme §31 (2) WHG genehmigt wurden, fallen nicht unter die
Umwelthaftung.
Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und
Sanierung von Umweltschäden.
(EU) 2008/99 III/2023 neu mit Strafbarkeit Amtsträger.
Mit Leitlinien.
Umweltschadensgesetz (USchadG)
Umwelt-Rechtsbehelfgesetz, Strafgesetzbuch
Die Reichweite
– Anwendung für Umweltschäden, die nach dem 20.April 2007 aufgetreten sind.
– Haftung nur bei einmaligen Unfällen und Vorfällen oder bei normalen Betrieb.
USchadG: § 3 (1) Dieses Gesetz gilt für
1. Umweltschäden und unmittelbare Gefahren solcher Schäden, die durch eine der
in Anlage 1
aufgeführtem beruflichen Tätigkeiten verursacht werden.
Zu den „gefährlichen“ beruflichen Tätigkeiten zählen verschuldensunabhängig:
1. „Das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern.“
2. „Das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern.“
3. „Einbringung, Einleitung und sonstige Einträge von Schadstoffen in
Oberflächengewässer.“
§2.2. Schaden oder Schädigung: eine direkt oder indirekt eintretende
feststellbare
nachteilige Veränderung einer natürlichen Ressource (Arten und natürliche
Lebensräume, Gewässer und Boden)
oder Beeinträchtigung der Funktion einer natürlichen Ressource: (z.B.
Freizeitfischerei!)
3. Handreichungen
Was ist zu tun?
USchadG §10 „Aufforderung zum Tätigwerden“ an die zuständige Behörde
(Die nach Gesetz von Amts wegen her tätig werden müsste.)
aufgrund eines Schadensereignisses im betroffenen Gewässergebiet übersteigt die
fischereiliche Sterblichkeit
feststellbar die normale fischereiliche Sterblichkeit, wodurch eine Schädigung
der „natürlichen Ressource“
und die „Funktion einer natürlichen Ressource“ WRRL für die Freizeitfischerei
eingetreten ist.
In der Begründung des Antrags vorgebrachte Tatsachen müssen den Eintritt eines
Umweltschadens glaubhaft erscheinen lassen.
Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und den Tätigkeiten
einzelner Verantwortlicher soll feststellbar sein.
Alle Kosten der Sanierung einschließlich der Kosten für die genauere Prüfung
eines Umweltschadens trägt der Betreiber.
Die zuständige Behörde entscheidet nach Maßgabe der fachrechtlichen
Vorschriften über Art und Umfang der
durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen.
4. Sanierungsbeispiele
Als Beispiel zeigte Gerhard Kemmler das Beispiel der EU-Kommission einen
Dammbruch
Gesamtschaden („Sollsaldo“)
etwa 33000 Bachforellen-Jahre
Ausgleichsmaßnahme Sanierung
4.4 km Flusslebensraum
Gesamtkosten – ca. 440 000 €.
Stauhaltungen:
Die Schäden durch die Kraftwerkturbinen sind enorm – die kleinen Fische
werden alle vom Sog angezogen und gehen
auch durch schmale Rechen, 83 % der Fiche sterben alleine dadurch. Bereits
Druckentlastungen tiefenklimatisierter Fische
auf Atmosphärendruck führen zu signifikanten tödlichen Verletzungen (2023
Universität für Bodenkultur Wien).
Was man aber auch sehen muss, durch die Stauung versammeln sich viele Fische,
die natürlich die Prädatoren
anziehen – vorweg Kormoran und Zander.
Ausleitungsstrecken
Werra
– Kein Mindestwasser
– Kein Fischaufstieg
– Lebensraumverlust
– Geschiebetransport fehlt
– Kolmation Flussbett unterhalb
Saale
– Kein Mindestwasser
– Kein Fischaufstieg
– Fischtod durch Steine bei Hochwasserüberlauf
Um den Biodiversitätsverlust und die Schädigung der Gewässer zu stoppen,
müssen wir den Druck erhöhen.
Wir sollten das Schwert der Umwelthaftung besser nutzen.
Wir haben den Rechtsrahmen dazu
Bei der Wasserkraft gibt es eben die 4 Kriterien – wenn die erfüllt sind, dann
greift das EUGH.
Sogar Beamte können bestraft werden.
Die Leitlinien mit dem Umweltschadensgesetz sind da.
Dann wurde noch auf das Verbandsfischen am 4. Juni in Biebesheim hingewiesen.
Die Einladungen haben alle erhalten.
Um 14:10 Uhr wurde dann allen ein guter Nachhauseweg und viel Petri gewünscht.